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ENEV 2014 Was ändert sich?
Am 16.10.2013 hat die Bundesregierung der Novellierung der bestehenden Verordnung zugestimmt. Damit wird diese wohl im Mai 2014 verbindlich. Eckpunkte der Verordnung ENEV 2014 sind:
- Verschärfung des Primärenergiegrenzwertes für Neubau ab dem 01.01.2016 um ca. 25%; auch der H`T ist davon betroffen,
- Grenzwerte für den Gebäudebestand bleiben weitgehend unangetastet,
- der Energieausweis wird neu -> Einführung von Energieeffizienzklassen in einer veränderten Skala,
- Einführung einer Registriernummer und eines Stichprobenkontrollsystems,
- neue Aushangpflichten für Eigentümer,
- neue Vorgaben für Eigentümer bei Kauf oder Vermietung,
- und so weiter.
Bis zum Stichtag bleibt dem Bauherrn beim Neubau die Wahl, ob er nach alter oder neuer Norm den Energieausweis erstellen lässt. Bei KfW-Effizienzhäusern sind die Antragskriterien der KfW maßgebend. Berechnungen des Gebäudebestandes sind nach neuer Norm durchzuführen.