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EnEV Novellierung
Novellierung der EnEV kommt, aber wann?
Mit der Abstimmung des Referentenentwurfs der EnEV am 15.Oktober 2012 sind noch einige parlamentarische Hürden bis zum Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung zu nehmen. Zeitgleich wird das EnEG novelliert, um die EU-Vorgaben und die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung im angestrebten zeitlichen Rahmen umsetzen zu können.
Fakt ist, dass damit der Niedrigenergie-Neubaustandart verbindlich ab 2019 vorgeschrieben wird. Wobei der sehr geringe Energiebedarf möglichst durch über einen hohen Anteil erneuerbarer Energien gedeckt werden soll – deshalb die zeitgleiche Novellierung des EnEG.
Zudem sieht es danach aus, dass Energieausweise (Gebäudepässe) mehr in den Fokus rücken. Sie dienen nicht mehr nur der Information für Bauherrn, Mietern und Käufern auf Nachfrage, sondern sind diesen Gruppen explizit zu übergeben. Auch die Veröffentlichungspflichten werden steigen. Zusätzlich ist geplant, dass die bisher eher nebensächlich gemachten Modernisierungsempfehlungen für Bestandgebäude ein fester Bestandteil der Energieausweise werden.
Bisher wurde auf die Einführung einer Kontrolle der ausgestellten Energieausweise verzichtet. Diese Mango wurde erkannt und soll mit der Novellierung ausgemerzt werden. Alle Ausweise erhalten eine Registrierungsnummer mit der es die Behörden via Internet ermöglicht wird, stichprobenartig auf Daten zugreifen zu können.
Letztlich bleibt nur eines – abzuwarten. Wobei es danach aussieht, dass man nicht vor 2014 mit der Novellierung rechnen kann. Fazit ist: Neu- und Bestandgebäude sind dann deutlich energieeffizienter zu gestalten. Zusätzlich verschärfen sich die Informations- und Dokumentationspflichten. Mit der Einführung eines Kontrollsystems seitens der Behörden wird erstmalig eine Qualitätssicherung ermöglicht. Das bedeutet auch, dass Ordnungswidrigkeiten im Umgang mit den Energieausweisen geahndet werden können.